So tragen Sie Einweg-E--Zigaretten bei sich

Sep 15, 2025

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‌E-Zigarettenstiele und Batterien‌: E-Zigarettenstiele und Lithiumbatterien müssen an Bord mitgeführt werden und können nicht aufgegeben werden. Dies liegt daran, dass Lithiumbatterien im aufgegebenen Gepäck gequetscht oder angestoßen werden können, was zu Kurzschlüssen, Überhitzung oder sogar Bränden führen und ein Sicherheitsrisiko darstellen kann. Darüber hinaus müssen Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von höchstens 100 Wh und Lithium-Metall-Batterien einen Lithiumgehalt von höchstens 2 g haben. Um die Sicherheit zu gewährleisten, legen Sie die Batterien am besten in ein spezielles Batteriegehäuse und wickeln Sie sie in Isoliermaterial ein, um die Gefahr von Kurzschlüssen zu vermeiden.


‌E-Zigarettenflüssigkeiten‌: E-Zigarettenflüssigkeiten gelten als Flüssigkeiten und sind gemäß den Vorschriften der Fluggesellschaft grundsätzlich nicht an Bord erlaubt und müssen überprüft werden. Bitte achten Sie jedoch beim Einchecken darauf, dass die Flüssigkeitsverpackung intakt ist, um ein Auslaufen zu verhindern. Auf Inlandsflügen gelten außerdem bestimmte Beschränkungen hinsichtlich der Menge an Flüssigkeiten, die an Bord mitgeführt werden dürfen. Im Allgemeinen ist jede Flasche auf nicht mehr als 100 ml und die Gesamtmenge auf nicht mehr als 1 Liter begrenzt. Wenn Sie eine große Menge Flüssigkeit mitführen, empfiehlt es sich, sich vorab über die spezifischen Vorschriften der Fluggesellschaft zu informieren, um Verzögerungen aufgrund nicht-konformer Handgepäckstücke- zu vermeiden.

 

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